Welchen Schutz es gewährt
Es verleiht dem Urheber eines Werks das ausschließliche Recht, das Werk als Original oder als Vervielfältigung auf jegliche Art und Weise zu veröffentlichen und wirtschaftlich zu verwerten. Geschützt sind, unabhängig von der Art oder Form ihres Ausdrucks, Werke geistiger Schöpfung, die der Literatur, der Musik, den bildenden Künsten, der Architektur, dem Theater und dem Filmschaffen zuzurechnen sind. Ebenso geschützt sind Computerprogramme sowie Datenbanken, die wegen der Auswahl oder Anordnung des Stoffes eine geistige Schöpfung ihres Urhebers darstellen.
Was wir tun
Wir veranlassen die Registrierung der Werke unserer Mandanten und unterstützen sie bei der Festlegung interner Prozeduren, die den Nachweis des Schöpfungsdatums gestatten. Wir prüfen Verletzungen des Urheberrechts durch Dritte und unterstützen unsere Mandanten dabei, ihre Rechte geltend zu machen.