Welchen Schutz es gewährt

    Es verleiht dem Urheber eines Werks das ausschließliche Recht, das Werk als Original oder als Vervielfältigung auf jegliche Art und Weise zu veröffentlichen und wirtschaftlich zu verwerten. Geschützt sind, unabhängig von der Art oder Form ihres Ausdrucks, Werke geistiger Schöpfung, die der Literatur, der Musik, den bildenden Künsten, der Architektur, dem Theater und dem Filmschaffen zuzurechnen sind. Ebenso geschützt sind Computerprogramme sowie Datenbanken, die wegen der Auswahl oder Anordnung des Stoffes eine geistige Schöpfung ihres Urhebers darstellen.

    Was wir tun

    Wir veranlassen die Registrierung der Werke unserer Mandanten und unterstützen sie bei der Festlegung interner Prozeduren, die den Nachweis des Schöpfungsdatums gestatten. Wir prüfen Verletzungen des Urheberrechts durch Dritte und unterstützen unsere Mandanten dabei, ihre Rechte geltend zu machen.

    FÜR DAS URHEBERRECHT BIETET THINX DIE FOLGENDEN DIENSTLEISTUNGEN AN:

    • STRATEGIEN ZUM SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS

      zur Wertsicherung dieses Vermögens in Raum und Zeit

    • UNTERSTÜTZUNG DER MANDANTEN

      bei Streitsachen und Übertragungen


    GESCHMACKSMUSTER


    BETRIEBS- UND GESCHÄFTSGEHEIMNIS


    URHEBERRECHT


    SONSTIGE DIENSTLEISTUNGEN