Nach deutschem Recht sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch das GeschGehG geschützt, nach italienischem Recht durch den «codice della proprieta industriale». Das Betriebsgeheimnis oder Geschäftsgeheimnis ist definiert als eine Information, welche nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich und daher von wirtschaftlichem Wert ist. Weiterhin muss die Information Gegenstand von den Umständen angemessenen Geheimhaltungsmassnahmen sein und es besteht ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung. Die Definition eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses und der damit einhergehende gesetzliche Schutz kann eine Alternative zur Patentierung darstellen.
Was wir bieten
Wir unterstützen unsere Klienten darin, geeignete interne Prozesse aufzusetzen, um den angemessenen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sicherzustellen. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, eventuellen Verrat von Betriebsgeheimnissen aufzuspüren.
Im Bereich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bietet THINX folgende Dienstleistungen an
- ERARBEITUNG EINER STRATEGIEZUM SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS, um die Werterhaltung bzw. Wertsteigerung über Zeit sicherzustellen
- UNTERSTÜTZUNG DER KLIENTEN im Fall von Streitigkeiten oder Übertragungen