Die Software ist eine Zusammenstellung von Anweisungen, welche einem Computer oder einer Maschine ermöglicht, bestimmte Funktionen oder Aufgaben auszuführen. Um diese Anweisungen zur Verfügung zu stellen, erstellt der Programmierer einen Text, genannt Quellcode in einer geeigneten Programmiersprache, wie zum Beispiel C++, Java oder Phyton. Wenn wir im Alltag eine Software-Applikation ausführen, kennen wir üblicherweise nicht den Quellcode, der geheim bleibt, sondern eine kompilierte und ausführbare Version, den sogenannten Objektcode.
Was wir bieten
Um die Investitionen und Anstrengungen der Software-Entwickler zu schützen, unterstützen wir bei THINX unsere Mandanten darin, die für sie und ihre Anforderungen geeignete Methode zum Schutz der Software zu finden und zu etablieren. Es kommt eine je nach Beschaffenheit der Software und Anforderungen des Klienten eine Reihe von diversen Schutz-Möglichkeiten in Betracht, wie zum Beispiel Patentanmeldung, Urheberrecht, eingetragenes Design, Betriebsgeheimnis, Nutzungsvereinbarung oder Geheimhaltungsvereinbarungen. Der Quellcode einer Software kann unter dem Urheberrecht geschützt werden bei der SIAE, der Algorithmus kann zum Patent angemeldet werden, während Icons und grafische Nutzeroberflächen als Design oder Geschmacksmuster registriert werden können. Weiterhin bieten wir Unterstützung, auch durch Erstellung von Sachverständigengutachten an, in Fällen von Streitigkeiten oder Rechtsverletzungen.
Im Bereich des Schutzes der Software bietet THINX folgende Dienstleistungen an
- STRATEGIE ZUM SCHUTZ EINER SOFTWARE abgepasst an die Anforderungen des Mandanten
- ERSTELLUNG DER DOKUMENTE UND ANMELDUNG für die Eintragung eines Urheberrechts (SIAE)
- ERSTELLUNG DER DOKUMENTE UND ANMELDUNG VON PATENTEN UND DESIGNS bei den entsprechenden nationalen und internationalen Behörden
- ANFERTIGUNG von technischen Sachverständigengutachten
- UNTERSTÜTZUNG unserer Mandanten bei Streitigkeiten